Bundesmeldegesetz tritt in Kraft

22.10.2015

Am 1. November 2015 tritt das Bundesmeldegesetz in Kraft. Mit diesem Inkrafttreten werden Wohnungsgeber nach §19 des Bundesmeldegesetzes verpflichtet, bei der An- und Abmeldung Ihrer Mieter/Mitglieder mitzuwirken.

Der Wohnungsgeber hat künftig der meldepflichtige/n Person/en den Einzug oder Auszug mittels Wohnungsgeberbescheinigung zu bestätigen. Diese muss folgende Angaben beinhalten:

  • Name und Anschrift des Vermieters
  • Name und Anschrift des Eigentümers, sowie dieser nicht selbst Vermieter ist
  • die Art des meldepflichtigen Vorgangs mit Einzugs- oder Auszugsdatum
  • die Anschrift der Wohnung und
  • die Namen der meldepflichtigen Personen

Die ortsansässige Meldebehörde weist daraufhin, dass die Bearbeitung von An-, Um- oder Abmeldungen nur noch mittels der Vorlage der "Wohnungsgeberbestätigung" erfolgen kann.

In Kürze finden Sie hier das Formular der Wohnungsgeberbestätigung als PDF.

Datenschutzhinweis

Unsere Seite verwendet Cookies und ähnliche Technologien. Mit der Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Mehr Informationen hierzu finden Sie in unserer Datenschutzerklärung

 
 
 
 

© 2023, Wohnungsbaugenossenschaft Frankfurt (Oder) eG 
Sophienstraße 40 • 15230 Frankfurt (Oder) • 0335 6830-599  • Kontaktformular